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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Bestellungen über den Online-Klima-Konfigurator der GreenVolt GmbH · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung und Installation von Klimaanlagen (Luft-Luft-Wärmepumpen) sowie zugehörige Leistungen, die über den Online-Konfigurator der GreenVolt GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 55232 Alzey (nachfolgend „Auftragnehmer") geschlossen werden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Auftraggeber, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss über den Online-Konfigurator

(1) Die Darstellung der Leistungen im Konfigurator stellt kein bindendes Angebot des Auftragnehmers dar. Durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen" gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die konfigurierte Leistung ab.

(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung des Auftragnehmers in Textform (E-Mail) zustande.

(3) Die Konfiguration beruht auf den Angaben des Auftraggebers (insbesondere Raumanzahl, Raumgrößen und geschätzte Leitungswege) und stellt eine Ersteinschätzung dar, die durch die technische Vor-Ort-Prüfung nach § 3 bestätigt wird.

§ 3 Technische Vor-Ort-Prüfung und Festpreisregelung

(1) Nach Vertragsschluss nimmt der Auftragnehmer telefonisch Kontakt mit dem Auftraggeber auf und vereinbart einen kostenlosen Besichtigungstermin. Bei diesem werden die technischen Voraussetzungen (u. a. Montagepunkte, Leitungswege, Elektroinstallation) geprüft.

(2) Bestätigt die Vor-Ort-Prüfung, dass die bestellte Anlage ohne wesentliche Änderungen umsetzbar ist, gilt der im Konfigurator vereinbarte Preis verbindlich.

(3) Ergibt die Prüfung, dass technische Anpassungen erforderlich sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Preisanpassungen von bis zu 20 % nach oben oder unten gegenüber dem im Konfigurator vereinbarten Preis sind für beide Parteien verbindlich. Der Auftraggeber wird über die Anpassung vorab in Textform informiert.

(4) Würde die erforderliche Anpassung den Preis um mehr als 20 % erhöhen, unterbreitet der Auftragnehmer ein angepasstes Angebot. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Dasselbe Rücktrittsrecht steht dem Auftragnehmer zu, wenn die Ausführung zum angepassten Preis für ihn unzumutbar ist.

(5) Ergibt die Prüfung, dass die Installation technisch oder statisch nicht möglich ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag kostenfrei aufzulösen. Bereits erbrachte Planungsleistungen werden nicht berechnet, sofern die Undurchführbarkeit nicht auf unvollständigen oder falschen Angaben des Auftraggebers beruht.

§ 4 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst, soweit in der Bestellübersicht ausgewiesen:

§ 5 Nicht enthaltene Leistungen

Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Überprüfung der Gebäudestatik; Anpassungen an bestehenden Blitzschutzanlagen; Maurer-, Stemm-, Erd-, Putz- und Malerarbeiten; Möbelräumungen und sonstige Aufräumarbeiten; Anpassungen an der kundeneigenen IT- bzw. Netzwerkinfrastruktur; Erdarbeiten und Leerrohrverlegung außerhalb des vereinbarten Leistungsbereichs. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers in Textform ausgeführt und, sofern erforderlich, nach Aufwand mit 70,00 € netto (83,30 € brutto) pro Regiestunde abgerechnet.

§ 6 Bauseitige Voraussetzungen

(1) Alle bauseitigen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen, sicherheitstechnischen und technischen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zum Objekt und stellt alle relevanten Informationen über den Zustand des Gebäudes und der vorhandenen Elektroinstallation bereit.

(2) Stellt der Auftragnehmer bei Beginn oder im Verlauf der Arbeiten einen unvorhergesehenen kritischen oder instabilen Gebäudezustand fest, ist er berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen. Er kann sodann (a) im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und auf dessen Kosten ein Gutachten eines zugelassenen Fachbetriebs einholen oder (b) den Auftrag stornieren, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich ist oder der Auftraggeber erforderliche Sanierungsmaßnahmen ablehnt. Im Fall der Stornierung werden nur die bis zur Unterbrechung tatsächlich angefallenen Kosten (insbesondere Anfahrten, Rüstzeiten, erbrachte Arbeitsleistungen) berechnet; bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich dieser Kosten unverzüglich erstattet.

(3) Erfüllt der Auftraggeber erforderliche bauseitige Voraussetzungen trotz Aufforderung in Textform nicht innerhalb angemessener Frist oder gewährt er keinen Zugang zum Objekt, kann der Auftragnehmer entstehende Mehrkosten (insbesondere Anfahrten und Wartezeiten) nach Aufwand berechnen.

§ 7 Termine und Ausführung

(1) Der im Konfigurator gewählte Installationstermin ist ein reservierter Wunschtermin; er wird nach der Vor-Ort-Prüfung verbindlich bestätigt.

(2) Termine und Ausführungsfristen können sich durch Witterungseinflüsse, Urlaubszeiten, Materialengpässe oder behördliche Vorgaben verlängern. Lieferengpässe einzelner Komponenten berechtigen – nach Rücksprache mit dem Auftraggeber – zum Einsatz technisch gleichwertiger Produkte. Sind gleichwertige Ersatzprodukte nur zu einem höheren Einstandspreis verfügbar, kann der Auftragnehmer den Preis entsprechend anpassen; der Auftraggeber wird vorab in Textform informiert und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises beträgt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist insoweit ausgeschlossen.

(3) Grundlage der Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen VDE-Normen.

§ 8 Preise und Zahlung

(1) Alle im Konfigurator angezeigten Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt: Die Rechnung wird nach erfolgreicher Inbetriebnahme gestellt und ist danach ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung wird nicht erhoben.

(3) Wählt der Auftraggeber die Option Vorauszahlung, wird der Gesamtbetrag nach dem Besichtigungstermin und vor Montagebeginn fällig; der Auftragnehmer gewährt hierfür 2 % Skonto auf den Nettopreis.

(4) Wünscht der Auftraggeber eine Finanzierung, vermittelt der Auftragnehmer den Kontakt zu einem zugelassenen Finanzierungspartner. Die Finanzierungsanfrage wird erst im persönlichen Beratungsgespräch nach Vertragsschluss gestellt. Der Finanzierungsvertrag ist ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Finanzierungspartner; ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Finanzierung besteht nicht. Wird die Finanzierung abgelehnt, kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Ablehnung auf eine andere Zahlungsoption wechseln oder den Vertrag kostenfrei stornieren; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall nicht zu vergüten.

(5) Die Anlage gilt als betriebsbereit nach erfolgreichem Probelauf und Abnahme durch den Auftraggeber.

§ 9 Wartungspaket

(1) Sofern bestellt, umfasst das Wartungspaket eine jährliche Wartung und Reinigung der installierten Anlage durch einen Klimatechniker zum Preis von 189,00 € pro Jahr inklusive Umsatzsteuer.

(2) Die Laufzeit beträgt 5 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage. Der Vertrag ist für beide Parteien jährlich kündbar mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Laufzeitjahres. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus, erstmals mit der ersten Wartung.

(3) Die regelmäßige Wartung wird für die Aufrechterhaltung der vollen Herstellergarantie empfohlen; maßgeblich sind die Garantiebedingungen des Herstellers.

§ 10 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und wird durch ein gemeinsam unterzeichnetes Abnahmeprotokoll dokumentiert. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Anlagenkomponenten gelten ergänzend die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller; etwaige Garantieansprüche gegen den Hersteller tritt der Auftragnehmer an den Auftraggeber ab.

(2) Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 12 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.